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Foto: Adobe Stock
26. November 2022

Mehrwegpflicht und Wohngeldreform

Das ändert sich 2023 für Verbraucherinnen und Verbraucher

Ob in Restaurants, bei der Energiegewinnung oder auf den Straßen: Das kommende Jahr 2023 hält für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder zahlreiche Änderungen und gesetzliche Neuerungen parat. Vor allem der Umweltschutz ist ein Schwerpunkt, der vom Gesetzgeber forciert wird. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Ob in Restaurants, bei der Energiegewinnung oder auf den Straßen: Das kommende Jahr 2023 hält für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder zahlreiche Änderungen und gesetzliche Neuerungen parat. Vor allem der Umweltschutz ist ein Schwerpunkt, der vom Gesetzgeber forciert wird. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Aber bitte mit Mehrweg!

Gleich zu Beginn des neuen Jahres greift in Deutschland eine neue Verpackungspflicht: Sowohl Restaurants und Cafés als auch Lieferketten sind dann dazu verpflichtet, ihre To-go-Speisen nicht nur in Einweg- sondern auch in Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen anzubieten. Damit soll der Müll reduziert werden, der in Deutschland täglich durch solche Einwegverpackungen entsteht. Konkret richtet sich das Gesetz an alle „Letztvertreibenden“, die Lebensmittelverpackungen aus Einwegkunststoff sowie Einwegbecher, unabhängig vom Material, in den Verkehr bringen, also auch Kantinen, Tankstellen und Cateringbetriebe. Von der Regel ausgenommen sind lediglich Kioske, Imbisse und „Spätis“, in denen laut Angaben des Bundesamtes für Umwelt und Verbraucherschutz insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Wichtig: Durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen dürfen die Speisen nicht teurer sein als in der Einwegvariante. Jedoch ist es Gastronomiebetrieben gestattet ein Pfand zu erheben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und Photovoltaikanlagen

Auch die aktuelle Energiekrise spiegelt sich in der Gesetzgebung wider. Bereits seit Ende Juli 2022 in Kraft, greifen erst ab Januar die meisten Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dessen Ziel ist es vor allem, bessere Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen zu ermöglichen. Dazu gehören höhere Vergütungssätze und ein erleichterter Netzanschluss. Zudem sollen Privathaushalte gefördert werden, die ihre Anlage im eigenen Garten platzieren.

Wohngeldreform: Summe verdoppelt sich

Für deutliche finanzielle Entlastungen für Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen sorgt das neue „Wohngeld Plus“. Im Zuge der Reform steigt es 2023 voraussichtlich um rund 190 Euro monatlich von 180 Euro auf 370 Euro. Das ist mehr als eine Verdopplung des bisherigen Auszahlungsbeitrags.

Hybrid- und E-Autos: Keine oder geringere Förderung

Wer über die Anschaffung eines neuen Autos nachdenkt, muss 2023 mitunter tief in die Tasche greifen. So strapazieren nicht nur hohe Kraftstoffpreise aktuell die Geldbeutel von Pkw-Fahrenden. Ab Januar 2023 entfällt die Förderung für Plug-in-Hybride, zudem sinkt die Förderungshöhe für reine Elektroautos. Konnten Interessierte bisher mit einem Zuschuss von 6000 Euro rechnen, beträgt die staatliche Förderung für Elektroautos, deren Netto-Listenpreis 40.000 Euro nicht überschreitet, noch 4500 Euro. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro beträgt die Förderung noch 3000 Euro (zuvor 5000) Euro. Ebenfalls gut zu wissen: Die gesamte bundesweite E-Auto-Fördersumme für das Jahr 2023 beträgt 2,1 Milliarden Euro. Ist diese aufgebraucht, können Verbraucherinnen und Verbraucher erst 2024 wieder mit Zuschüssen rechnen.

Fortsetzung des Führerscheinumtausches

Wie bereits im Vorjahr müssen auch 2023 wieder zahlreiche Menschen ihren Führerschein umtauschen. Etwas Zeitdruck haben die Jahrgänge 1959 bis 1964. Sofern sie noch rosa oder graue Führerscheine haben, müssen sie diese bis zum 19. Januar gegen das Scheckkartenmodell umtauschen.

Weitere Informationen

Sie wollen wissen, was sich inbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kommenden Jahr ändert? Hier gelangen Sie zum passenden Beitrag.

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