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Foto: Unsplash / Tim Mossholder
#Bildung #Gesundheit
27. Juli 2024

Zweierlei Maß

Stichwort Gender Pay Gap: Wiebke Blanquett und Kevin Rösch von der Arbeitnehmerkammer Bremen im Interview zu Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern

Stichwort Gender Pay Gap: Wiebke Blanquett und Kevin Rösch von der Arbeitnehmerkammer Bremen im Interview zu Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern

Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit – das klingt fair. Doch die Statistik zeichnet ein anderes Bild: Frauen schneiden in Bezug auf ihren Verdienst im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen schlechter ab. Woran liegt das? Und was können Betroffene tun, um sich in ihrem Arbeitskontext für Geschlechtergleichheit stark zu machen?

Wir haben Wiebke Blanquett und Kevin Rösch von der Arbeitnehmerkammer Bremen einige Fragen zum Gender Pay Gap gestellt.

Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern – wie aktuell ist das Thema im Jahr 2024?
Es gibt große Differenzen in den Bruttostundenlöhnen zwischen Männern und Frauen, das Thema ist also leider nach wie vor brandaktuell. Deutschlandweit lag dieser Lohnunterschied im vergangenen Jahr bei 4,46 Euro und im Land Bremen bei 4,86 Euro brutto je Arbeitsstunde.

Verdienen Frauen mit gleicher Qualifikation für die gleiche Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen?
Leider ist das in der Tat so. Hierbei spricht man von dem „bereinigten Gender Pay Gap“, der auf die Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern bei gleicher Qualifikation, gleichem Beruf, gleicher Arbeitserfahrung und gleicher Position im Unternehmen schaut.

Wie groß ist der Unterschied im Durchschnitt?
Frauen verdienten 2023 in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent und im Land Bremen 19 Prozent weniger als Männer. Deutschlandweit stagniert der Gender Pay Gap übrigens seit vier Jahren auf diesem Niveau, was dazu führt, dass wir europaweit ziemlich schlecht abschneiden. Der bereinigte Gender Pay Gap, wenn also Qualifikation und andere Faktoren sich nicht unterscheiden, liegt deutschlandweit immer noch bei sechs Prozent. Im Land Bremen mussten gleichqualifizierte Frauen ein Lohnminus von durchschnittlich sieben Prozent hinnehmen.

Wie wird die Differenz bemessen?
Die Grundlage zur Bemessung sind die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern. Allerdings werden Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten nicht einbezogen – auch die öffentliche Verwaltung wird nicht erfasst. Ebenso werden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Das Statistische Bundesamt wendet hierfür die europaweit einheitlichen Vorgaben des Statistischen Amts der Europäischen Union an. Seit 2022 wird dies jährlich gemacht, zuvor wurden die Daten zur Berechnung des Gender Pay Gaps alle vier Jahre ermittelt.

Welche Ursachen liegen diesen Einkommensunterschieden zugrunde?
Es lassen sich drei Hauptursachen benennen: Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen als Männer. Frauen bekleiden in diesen Branchen und Berufen häufiger schlechter bezahlte Positionen als Männer. Selbst in frauendominierten Branchen sind die Führungskräfte oft männlich. Und Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit als Männer, da die unbezahlte Sorgearbeit wie Kindererziehung weiterhin sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt ist. All diese Faktoren tragen in unterschiedlichem Ausmaß zu der Lohndifferenz bei.

Gibt es bei dem Gender Pay Gap regionale Unterschiede?
Definitiv. Die Verdienstunterschiede klaffen in Deutschland ziemlich auseinander. Wir haben es mit einer Spanne zwischen 4 und 22 Prozent zu tun.

Wie schneidet Bremen im bundesweiten Vergleich ab?
Das Land Bremen liegt mit seinen 19 Prozent im Vergleich zu anderen Bundesländern leider weit oben. Um genau zu sein auf dem vierten Platz, hinter Baden-Württemberg mit 22 Prozent, Bayern mit 21 Prozent und Hessen mit 20 Prozent. Danach reihen sich die restlichen westdeutschen Bundesländer ein zwischen 18 und 12 Prozent, gefolgt von Berlin mit 11 Prozent. Die ostdeutschen Bundesländer weisen allesamt die niedrigsten Verdienstunterschiede auf: Neun Prozent in Sachsen, sieben Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, fünf Prozent in Sachsen-Anhalt und vier Prozent in Brandenburg.

Wie könnten Unternehmen einen Beitrag leisten, um die Lücke zu schließen?
Einer der wichtigsten Punkte ist, bei sich selbst anzufangen und zu schauen, ob es im eigenen Betrieb Ungleichheiten gibt. Dafür gibt es spezielle betriebliche Prüfverfahren wie etwa den Entgeltgleichheits-Check, er ist zu finden unter der Webadresse www.eg-check.de. Auch Tarifverträge wirken sich positiv aus. Eine standardisierte Eingruppierung und Transparenz im Betrieb unterstützen Frauen dabei, fair bezahlt zu werden.

Was können Beschäftigte tun, die sich aufgrund ihres Geschlechts finanziell benachteiligt sehen?
Ein erster Schritt ist, sich mit Kolleg:innen und dem Betriebsrat auszutauschen und sich Unterstützung zu suchen. Wenn mehr als 200 Beschäftigte in einem Betrieb arbeiten, gibt es einen Auskunftsanspruch über das Entgelttransparenzgesetz und der Arbeitgeber muss mitteilen, ob gerecht bezahlt wird. Bezugsgröße ist das Gehalt der Beschäftigten mit einer vergleichbaren Tätigkeit. Ob die Beschäftigten einen Anspruch haben und wie sich dieser am besten durchsetzen lässt, dazu können sie sich in unserer Rechtsberatung beraten lassen.

Ausführliche Infos zum Thema unter:
www.arbeitnehmerkammer.de/gender-pay-gap

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