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Foto: Adobe Stock
#Gesundheit
27. Juli 2024

Standardmäßig wohlfühlen im Büro

Die Arbeitnehmerkammer Bremen klärt auf über geltende Regeln im Büro

Die Arbeitnehmerkammer Bremen klärt auf über geltende Regeln im Büro

Auf der Baustelle herrscht Helmpflicht, das versteht jedes Kind. Fällt das Stichwort „Arbeitssicherheit“, kommen uns Orte in den Sinn, an denen augenscheinliche Gefahren drohen. An Büroräume denken wir kaum. Doch auch dort gelten Regeln, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Christian Schöbel, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Arbeitnehmerkammer Bremen klärt auf, welche Standards am Schreibtisch gelten, damit Angestellte langfristig gesund bleiben.

So viel Theorie muss sein
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mindestanforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung umzusetzen. Beispielsweise sind darin Anforderungen an Raumgröße, Beleuchtung und Raumtemperatur enthalten. Da diese Verordnung sehr allgemein gehalten ist, gibt es hierzu einen praktischen Helfer – die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, kurz: ASR. Sie enthalten konkrete Empfehlungen für eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

So viel Platz steht Arbeitnehmer:innen zu
Ausreichend große Flächen sind eine wichtige Voraussetzung für ein ergonomisches und effizientes Arbeiten. Schließlich wollen wir uns nicht in unserer Bewegung einschränken, uns stoßen oder in unserer persönlichen Distanz bedrängt fühlen. Die ASR empfehlen eine Grundfläche von acht bis zehn Quadratmetern pro Person.

Das Herzstück
Der Schreibtisch soll mindestens 160 Zentimeter breit und 80 Zentimeter tief sein, damit Arbeitsmittel wie Akten und Schriftgut darauf Platz finden. Bei reiner Bildschirmarbeit reichen 120 Zentimeter Breite. Zudem sollte die nötige Beinfreiheit gewährleistet sein. Der Schreibtisch sollte zwischen 65 und 85 Zentimeter höhenverstellbar sein. Zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten können über den Wechsel zwischen sitzenden und stehenden Tätigkeiten geschaffen werden.

Der ergonomische Bürodrehstuhl
Jeder Körper ist einzigartig. Wichtig ist, dass nicht wir uns den Arbeitsmitteln anpassen, sondern dass sich die Arbeitsmittel uns anpassen. Das ist der Kerngedanke von Ergonomie. Ein guter Bürodrehstuhl lässt sich anhand der Vielzahl von Einstellungsmöglichkeiten erkennen.

Er ist drehbar und hat fünf Rollen, damit ich durch das Drehen nicht die Standhaftigkeit verliere. Ich kann die Höhe von Sitzfläche, Rückenlehne und Armlehne verstellen. Auch die Sitztiefe und der Abstand der Armlehnen sind variabel, die Rückenlehne ist frei beweglich.

Die Geräuschkulisse
Klingelnde Telefone, der Kaffeevollautomat, Kolleg:innen am Kopierer und das laufende Radio. Diese Geräusche können vom einfachen „sich gestört fühlen“ bis zu Krankheiten führen. Damit dies nicht passiert, ist eine gute Raumakustik wichtig. Sie setzt sich aus den Faktoren „Lautstärke“ und „Nachhallzeit“ zusammen. Beides sollte möglichst gering gehalten werden. Für Arbeiten unter hoher Konzentration gilt ein Pegel von 55 Dezibel als vertretbarer Höchstwert, bei Arbeiten mit mittlerer Konzentration und hohem Routineanteil von maximal 70 Dezibel.

Gutes Raumklima, gute Ergebnisse
Die Temperatur für Tätigkeiten im Sitzen beträgt mindestens 20 Grad Celsius. Bei Raumtemperaturen zwischen 26 und 30 Grad Celsius sollte der Arbeitgeber technische Maßnahmen gegen Hitze ergreifen, wie beispielsweise Außenjalousien und Steuerung der Lüftungsanlage. Ab 30 Grad Celsius Raumtemperatur sind Hitzevorkehrungen ein Muss. Ab 35 Grad Celsius Raumtemperatur kann in dem Raum ohne besondere technische Maßnahmen nicht mehr gearbeitet werden. Wichtig ist es zudem, regelmäßig und mehrmals täglich zu lüften, um den Sauerstoffgehalt zu erhöhen.

Das Feintuning
Dies waren fünf Klassiker in der Betrachtung gesunder Standards im Büro. Darüber hinaus sollte im Arbeitskontext beispielsweise auch auf die Themen richtige Beleuchtung, Farbgestaltung, Reflexion und Blendung, Pausenräume sowie ergonomische Eingabegeräte, wie zum Beispiel die Vertikalmaus und Bildschirmeinstellungen eingegangen werden. Ein Arbeitgeber, dem seine Beschäftigten wichtig sind, geht also über die genannten Mindestanforderungen hinaus.

Weitere Infos: www.arbeitnehmerkammer.de

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