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#Gesundheit
29. März 2024

Mutter- oder Vater-Kind-Kuren

Was Eltern darüber wissen sollten

Berufliche Verpflichtungen auf der einen und Verantwortung für den Nachwuchs auf der anderen Seite: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mitunter ein Drahtseilakt. Nicht selten bleibt Müttern und Vätern im durchgetakteten Alltag wenig Zeit, um auf die eigenen Bedürfnisse zu achten. Gesundheitliche Probleme sind mögliche Konsequenzen. Mit den sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren hat der Gesetzgeber für Erziehungsberechtigte die Möglichkeit geschaffen, sich eine wohltuende Auszeit zu nehmen und Strategien für die individuellen Herausforderungen zu erlernen. Stephan Giese ist Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer. Im Interview geht er genauer auf das Modell dieser Kurvariante ein.

Berufliche Verpflichtungen auf der einen und Verantwortung für den Nachwuchs auf der anderen Seite: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mitunter ein Drahtseilakt. Nicht selten bleibt Müttern und Vätern im durchgetakteten Alltag wenig Zeit, um auf die eigenen Bedürfnisse zu achten. Gesundheitliche Probleme sind mögliche Konsequenzen. Mit den sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren hat der Gesetzgeber für Erziehungsberechtigte die Möglichkeit geschaffen, sich eine wohltuende Auszeit zu nehmen und Strategien für die individuellen Herausforderungen zu erlernen. Stephan Giese ist Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer. Im Interview geht er genauer auf das Modell dieser Kurvariante ein.

Worum genau handelt es sich bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Stephan Giese: Der Begriff Kur wird umgangssprachlich verwendet und impliziert sowohl Vorsorge- als auch Rehabilitationsmaßnahmen, die sich auf bis zu vier Wochen erstrecken. Bei der Vorsorge geht es darum, eine Gesundheitsstörung zu verhindern oder erste Anzeichen zu vermindern. Bei den Rehamaßnahmen sollen hingegen bestehende Krankheiten beseitigt oder ihnen mithilfe entsprechender Therapiemaßnahmen so begegnet werden, dass sie sich nicht weiter verschlimmern. Die Begriffe Mutter und Vater sind übrigens weit gefasst. Es müssen nicht die biologischen Eltern sein, sondern auch Erziehungsberechtigte im sozialfunktionellen Sinn, wie Pflege- oder Adoptiveltern, Großeltern oder Stiefväter und Stiefmütter kommen infrage.

Welche Schritte müssen Erziehungsberechtigte unternehmen, um eine solche Kur in Anspruch nehmen zu können?

An erster Stelle steht immer die Beratung. Entsprechende Stellen wie das Müttergenesungswerk helfen den Erzeihungsberechtigten dabei dabei, die eigene familiäre und gesundheitliche Situation zu reflektieren und einzuordnen. Zudem ist ein Besuch beim Hausarzt oder der Hausärztin wichtig. Sie müssen ein ärztliches Attest ausstellen und die Kausalität zwischen Erkrankung und der familiären Situation diagnostizieren. Dieser Zusammenhang ist die zentrale gesetzliche Anforderung, die erfüllt sein muss. Auch beim Ausfüllen des Antragsformulars sind sie behilflich. Dieser Antrag landet dann bei der Krankenkasse, die diesen bearbeitet.

Welche Beschwerden haben Personen, die eine entsprechende Kur in Anspruch nehmen?

Das ist ganz unterschiedlich. Medizinische Beschwerden wie Erschöpfungszustände, Migräne, Depressionen und Schlafstörungen sind denkbar, die in Zusammenhang mit der familiären Verantwortung stehen. Weitere Ursachen sind finanzielle Sorgen, Todesfälle innerhalb der Familie, Schwierigkeiten in der Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Beziehung. Es gibt viele Situationen und Ereignisse, die Ursprung für solche gesundheitlichen Probleme sein können. Grundsätzlich ist bei Betroffenen die Grenze der Belastbarkeit erreicht. In unseren Beratungen stellen wir fest, dass vor allem psychische Gesundheitsstörungen zunehmen, die einen Kurbedarf begründen.

Können Mütter und Väter die Kureinrichtung bestimmen?

Sie haben ein Wahl- und Wunschrecht und können Präferenzen gegenüber der Krankenkasse äußern. Diese muss sich daran halten, sofern sie mit der Einrichtung einen Kooperationsvertrag hat und die Einrichtung die ärztlich diagnostizierten Erkrankungen auch behandeln kann.

Angenommen, ein Antrag auf eine Kur wird abgelehnt. Wie ist damit umzugehen?

Es ist durchaus sinnvoll Widerspruch einzulegen, denn die Zahlen zeigen, dass es sich lohnt. Im Jahr 2018 waren zwei Drittel der eingelegten Widersprüche erfolgreich. Zudem lag die Ablehnungsquote in diesem Jahr ohnehin nur bei elf Prozent.

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