Mobbing am Arbeitsplatz
Die Rechtsberatung unterstützt von Mobbing am Arbeitsplatz Betroffene durch eine Einschätzung der Situation und durch das Aufzeigen konkreter Handlungsoptionen. Wir haben der Arbeitnehmerkammer Bremen einige zentrale Fragen rund um das Thema Mobbing am Arbeitsplatz gestellt.
Wie definiert sich der Begriff Mobbing rechtlich?
Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmer:innen untereinander oder im Speziellen durch Vorgesetzte, dann ist es sogenanntes Bossing. Charakteristisch ist, dass die Herabwürdigungen durch eine Vielzahl von im Kontext zu verstehenden Einzelhandlungen erfolgt. Ob im Einzelfall Mobbing vorliegt, muss anhand einer objektiven Einschätzung festgestellt werden. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass man die Verhaltensweisen im Betrieb prüft.
Wie kann sich Mobbing am Arbeitsplatz äußern?
Die Klaviatur des Mobbings ist facettenreich und kann offene Anfeindungen, grobe Scherze, Einschüchterungen, Beleidigungen, Anspielungen oder die Verweigerung von selbstverständlichen Hilfen und die Missachtung von üblichen Höflichkeitsformen beinhalten. Auch kommt es vor, dass Arbeitsaufgaben entzogen oder die Betroffenen isoliert werden.
Wo liegen die Ursachen?
Mobbing basiert häufig auf einem gruppendynamischen Verhalten. Es ist von erheblicher Bedeutung, wie Vorgesetzte und Betriebs- und Personalräte sich Mobbingvorfällen gegenüber verhalten. Eine Toleranz oder gar Mitwirkung begünstigt ein Klima, in dem es häufiger zu Mobbingverhalten kommen kann. Auch Frust innerhalb der Belegschaft durch Über- oder Unterforderung sowie ein erhöhtes Stresslevel begünstigen Mobbing am Arbeitsplatz.
Wer sind die Mobbenden?
Das kann jeder und jede sein, der oder die sich an Ausgrenzung oder Diskriminierung beteiligt. Das Ausmaß ist hierbei nicht entscheidend, da schon gelegentliche Vorfälle erhebliche Auswirkungen haben können.
Was sind die Folgen und Konsequenzen von Mobbing am Arbeitsplatz?
Die von Mobbing Betroffenen haben in der Regel einen schweren Leidensweg hinter sich. Sie erkranken oder kündigen ihren Job. Im Einzelfall können sie zur Verweigerung der Arbeitsleistung oder auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein. Mobbende Kolleg:innen können abgemahnt und auch gekündigt werden. Für sie besteht das Risiko, von den Betroffenen auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Im Einzelfall können die Handlungen strafrechtlich relevant sein, wenn beispielsweise beleidigende Äußerungen getätigt werden oder die Schwelle zur sexuellen Belästigung überschritten wird. Arbeitgebende sind gut beraten, gegen Mobbende einzuschreiten. Die Haftung für sie ist schärfer, da sie gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht haben.
Was raten Sie Betroffenen und an wen können sie sich wenden?
Zunächst einmal schauen wir uns den Einzelfall an, um dann gemeinsam die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten abzuschätzen. Darüber hinaus kann auch eine psychologische Begleitung oder Selbsthilfegruppe hilfreich sein. Bei der Arbeit sollte man daran denken, Vorgesetzte in die Pflicht zu nehmen, damit gegen die mobbenden Kolleg:innen arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Nicht zuletzt sollte man auch den Betriebsrat beteiligen, der gesetzlich zur Überwachung gerechter Verhältnisse im Betrieb verpflichtet ist.
Sind diese Maßnahmen zielführend?
In der Praxis haben Mobbingopfer häufig keine Chance, im Betrieb etwas für sich zu verbessern. Wenn die Arbeit unerträglich wird, sollten die Betroffenen sich ärztliche und/oder psychologische Unterstützung holen und in Absprache mit Arzt oder Ärztin nicht mehr weiterarbeiten. Denn Mobbing macht krank. Perspektivisch ist in einem solchen Fall ein Jobwechsel sicherlich das Beste.