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#Bildung
27. April 2024

Ein notwendiges Übel?

Was Arbeitnehmende über Überstunden wissen müssen

Sie sind umstritten, werden verflucht und sind in der Arbeitswelt dennoch tagtäglich präsent: Überstunden. Laut einer Studie der Arbeitnehmerkammer aus dem Jahr 2017 leisten mehr als 52 Prozent der Bremer Beschäftigten wöchentlich mindestens drei Stunden mehr als vertraglich vereinbart.

Sie sind umstritten, werden verflucht und sind in der Arbeitswelt dennoch tagtäglich präsent: Überstunden. Laut einer Studie der Arbeitnehmerkammer aus dem Jahr 2017 leisten mehr als 52 Prozent der Bremer Beschäftigten wöchentlich mindestens drei Stunden mehr als vertraglich vereinbart.

Welche gesetzlichen Richtlinien gelten für die Mehrarbeit? Und sind Überstunden wirklich ein notwendiges und hinzunehmendes Übel? Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Bin ich zu Überstunden verpflichtet?

Das ist pauschal nicht zu beantworten. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmende nur die Arbeitsstunden leisten, die im Vertrag festgelegt sind. Allerdings können Arbeitgebende auch Überstunden verlangen, wenn es im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Darüber hinaus können Überstunden angeordnet werden, wenn nicht vorhersehbare Notfälle und Katastrophen auftreten, worunter jedoch weder Personalmangel noch wirtschaftliche Notsituationen fallen. Wird Angestellten Arbeit zugewiesen, die in der regulären Arbeitszeit nicht zu schaffen ist, liegt zudem eine stillschweigende Anordnung von Überstunden vor.

Ein Arbeitgeber billigt beziehungsweise duldet Überstunden. Was bedeutet das?

Mit der Billigung erklären sich Arbeitgebende nachträglich mit Überstunden einverstanden. Von Duldung ist die Rede, wenn Überstunden anfallen, und seitens der Geschäftsführung nichts dagegen unternommen wird.

Müssen Überstunden vergütet werden oder ist alternativ auch ein Freizeitausgleich möglich?

Insofern ein Arbeitgeber – wie zuvor erläutert – Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder gebilligt hat, steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zwischen Freizeitausgleich und Bezahlung der Überstunden zu. Gibt es keinen Freizeitausgleich, müssen die Überstunden bezahlt werden.

Dürfen Arbeitgebende beliebig viele Überstunden verlangen?

Nein. Arbeitnehmende dürfen täglich bis zu acht und wöchentlich maximal 48 Stunden arbeiten, gemessen an einer Sechs-Tage-Woche von montags bis samstags. Vorübergehend kann die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden angehoben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Überstunden anschließend innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden.

 

Nähere Informationen: www.arbeitnehmerkammer.de

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