AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Anzeigen- und Beilagenwesen
Diese Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste für alle Leistungen des Verlages im Anzeigen- und Beilagenwesen. Mit der Auftragserteilung werden sie Vertragsbestandteil. Individuelle Vertragsabreden sind nur in Schriftform gültig. Weichen die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von denen des Verlages ab, so gelten dennoch die letzteren, wenn nicht der Auftraggeber unverzüglich (vor Anzeigenschluss) widerspricht. “Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Beilagen eines Werbungstreibenden in eigenen oder vermittelten Print- und/oder Onlineprodukten zum Zwecke der Verbreitung. Bei Mehrfach-Auftrag werden alle innerhalb von 12 Folgemonaten erscheinenden Anzeigen einbezogen. Die Laufzeit des Auftrages beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Auftraggeber kann schriftlich bis zum jeweiligen Buchungsschluss vom Anzeigenauftrag zurücktreten. Wird der Anzeigenauftrag nicht erfüllt, so muss der Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Verlag zurückerstatten. Hat der Verlag die Umstände zu vertreten, welche die Erfüllung verhinderten, entfällt die Rückerstattungspflicht. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen erfolgt nur, wenn Auftraggeber und Verlag sich geeinigt haben, dass die Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen erscheinen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft und der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Beilagen müssen aus festem Papier mit glatten Kanten sein und dürfen keine losen Zusätze enthalten. Druckschriften, die fremde Anzeigen enthalten (Kollektivwerbung), oder Beilagen mit Warenproben werden nicht angenommen. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Billigung eines fertigen Exemplares der Beilage bindend; dieses muss dem Verlag spätestens zehn Tage vor dem Streutermin in dreifacher Ausfertigung vorliegen. Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren die Beilage fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10 % der Auflage fehlt.
Auftragsabwicklung:
Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier, geeigneter Druckunterlagen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Unter diesen Voraussetzungen garantiert der Verlag eine ordnungsgemäße Wiedergabe der Anzeige nach den technischen Umständen. Anzeigen, welche aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, können als solche vom Verlag kenntlich gemacht werden. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, oder ist die Anzeige erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber Rücktrittsrecht. Der Verlag haftet für Schäden, die sich aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften ergeben. Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und/oder unerlaubter Handlung sowie der Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verleger, dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen falle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last und es seien wesentliche Verpflichtungen aus dem Anzeigenauftrag verletzt worden. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug sind nicht ausgeschlossen, soweit die Unmöglichkeit oder der Verzug vom Verleger, dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Die Haftung des Verlages ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgelt beschränkt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt. Dies gilt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist; in anderen Fällen nur für offensichtliche Mängel. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit zurückgesandter Probeabzüge oder Andrucke und der dazu gegebenenfalls vermerkten Korrekturangaben. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist zurückschickt, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Vom Auftraggeber gelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.
Berechnung und Zahlung:
Der Verlag liefert auf Verlangen einen Beleg oder, sofern Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, bis zu drei Belegexemplare. Kann der Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird stattdessen die Veröffentlichung rechtsverbindlich bescheinigt. Rechnungserteilung und Belegversand erfolgen unmittelbar nach Erscheinen der Anzeige. Rechnungsempfänger und zur Zahlung verpflichtet ist ausschließlich der Auftraggeber. Alle Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Vorauszahlung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren werden 2 % Skonto gewährt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages davon abhängig machen, dass für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung erfolgt. Werden dem Verlag nach Vereinbarung des Anzeigenauftrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges sind die gewährten Rabatte bezogen auf die bis zur Kündigung veröffentlichten Anzeigen neu zu berechnen. Eine eventuelle Differenz zu den ursprünglich bei Vereinbarung des Anzeigenauftrages vorgesehenen Rabatten hat der Auftraggeber auszugleichen. Kosten für die Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften (z.B. Abdruck einer Gegendarstellung) entstehen. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen höherer Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn der Auftrag mit 80 v. H. der zugesicherten Auflage erfüllt ist. Geringere Leistungen werden nach dem Tausender-Seitenpreis der in der Preisliste genannten Auflage errechnet. Farbausschluss kann nicht vereinbart werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.
Geschäfts- und Bezugsbedingungen für Magazinabonnements
1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für den Abschluss eines kostenpflichten Magazinabonnementsvertrages mit der Magazinverlag Bremen GmbH, Martinistraße 43, 28195 Bremen (nachfolgend: Verlag) und einem Abonnenten/einer Abonnentin (nachfolgend: Abonnent) über den Bezug des Magazins „STADTMAGAZIN Bremen“.
Diese AGB finden Anwendung auf alle Print-Abo-Verträge, die ab dem 1. Oktober 2022 zwischen dem Verlag und dem jeweiligen Abonnenten abgeschlossen wurden.
2. Durch den Abschluss eines Abonnementvertrages erwirbt der Besteller den Anspruch auf fortlaufende Lieferung des Magazins zum jeweils gültigen Jahresbezugspreis. Das Magazin erscheint monatlich / 12 Ausgaben im Jahr.
3. Der Abonnent hat an der angegebenen Lieferadresse für eine leicht auffindbare, geeignete Einwurf- oder Ablagestelle des Magazins zu sorgen. Eine Zustellung ist nur innerhalb Deutschlands möglich.
4. Die Zustellung erfolgt als Postversand. Die Sendung wird zu der nächsterreichbaren Beförderungsgelegenheit der Post ausgeliefert, womit der Verlag seine Lieferverpflichtungen gegenüber dem Abonnenten erfüllt hat. Betriebseinschränkungen, Verspätungen oder Unzustellbarkeitserklärungen der Post hat der Verlag nicht zu verantworten.
5. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages, bei Streik oder höherer Gewalt besteht kein Liefer- oder Entschädigungsanspruch. Lieferstörungen, die auf rechtswidriges Handeln Dritter oder auf das Fehlen von unter Ziffer 2 genannten Voraussetzungen zurückzuführen sind, hat der Verlag nicht zu vertreten.
6. Vom Verlag zu vertretende Nichtbelieferungen sind umgehend zu reklamieren. Der Verlag sorgt für eine Ersatzlieferung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
7. Nachsendungen an eine andere Adresse (z.B. bei vorübergehender Ortsabwesenheit) sind nicht möglich.
8. Die Laufzeit des Abonnements beträgt 12 Monate und endet automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Lieferunterbrechungen sind nicht möglich.
9. Der gesamte Bezugspreis für die 12 Monate muss im Voraus beim Verlag eingehen. Die erste Ausgabe wird nach Eingang des Gesamtbetrages versendet und das Abonnement startet mit Zugang der ersten Ausgabe. Als erste Ausgabe wird die nächstmögliche erscheinende Ausgabe versendet.
10. Sollte binnen vier Wochen nach der Bestellung des Abonnements kein Geldeingang erfolgt sein, wird der Auftrag storniert.
11. Vom Abonnenten gewünschte Zustellveränderungen für die nächste Ausgabe (z.B. Adressänderung bei Umzug) müssen vor Erscheinen bis zum 15. des Monats beim Verlag eingehen.
12. Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen Abonnent und Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
13. Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen gegen den Verlag ist der Sitz des Verlags in Bremen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
14. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Stand: September 2022
Nutzungsbedingungen
Wir – die Magazinverlag Bremen GmbH, Martinistr. 43, 28195 Bremen – freuen uns, dass Sie sich für unsere STADTMAGAZIN Bremen Online-Dienste und deren Inhalte interessieren. Auf unserer Website (www.stadtmagazin-bremen.de) haben Sie die Möglichkeit die Inhalte kostenlos einzusehen und zu nutzen. Für die Nutzung der kostenfreien Dienste gelten diese allgemeinen Nutzungsbedingungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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5. Der Geltung und Einbeziehung abweichender Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
Ihre
Magazinverlag Bremen GmbH